Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 17.08.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen (nachfolgend „wir“, „Auftragnehmer“ oder „Anbieter“) und dem Kunden über Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Fahrzeug-Ambientebeleuchtung sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Nebenleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich oder in Textform zugestimmt haben.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragspartner und Begriffe
Vertragspartner ist , , , .
„Ambientebeleuchtung“ bezeichnet die Nachrüstung dekorativer Innenraum-LED-Beleuchtung (z. B. Fußraum, Türen, Armaturenbrett, Mittelkonsole), nicht Außenlicht, Scheinwerfer oder zulassungsrelevante Fahrzeugbeleuchtung im Sinne der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
„Linie“ oder „Lichtleiste“ bezeichnet ein vereinbartes, in sich abgrenzbares Montage- bzw. Verlegungselement, das Gegenstand der Preisangabe sein kann.
„Angebot“ ist jedes von uns erstellte, schriftliche oder in Textform übermittelte Leistungs- und Preisangebot mit Gültigkeitsdauer.
§ 3 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dessen Anwendung nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, sofern diese für den Verbraucher günstiger sind.
Bei Unternehmern ist ausschließliche Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – unser Geschäftssitz in .
§ 4 Angebote und Konfigurator
Die Darstellungen, Konfiguratoren, Preisangaben („ab 40 € pro Linie“) und Informationen auf unserer Website dienen der unverbindlichen Information und stellen kein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar.
Eine Anfrage über den Online-Konfigurator, per E-Mail, Telefon oder Messenger ist eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Wir behalten uns vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei unplausiblen Angaben, fehlender Erreichbarkeit, Zahlungsverzug aus früheren Geschäften oder wenn aus Sicherheitsgründen eine Ausführung nicht zumutbar erscheint.
Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler in Angeboten und Auftragsbestätigungen sind für uns nicht bindend; wir werden den Kunden unverzüglich informieren und ein berichtigtes Angebot unterbreiten.
§ 5 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir dem Kunden ein individuelles Angebot unterbreiten und der Kunde dieses ausdrücklich annimmt (z. B. schriftliche oder textliche Bestätigung per E-Mail, Unterzeichnung der Auftragsbestätigung / Angebotsübernahme, Terminbuchung mit verbindlicher Auftragsbestätigung).
Automatische Eingangsbestätigungen bei Formularübermittlungen stellen keine Auftragsbestätigung dar, sondern bestätigen lediglich den Eingang der Anfrage.
Angebotsübernahme / Auftragsbestätigung: Mit Annahme des Angebots (Angebotsübernahme) kommt der Vertrag zustande. Die Annahme kann in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Unterzeichnung unserer Auftragsbestätigung erfolgen. Eine gesonderte handschriftliche Unterschrift auf den AGB selbst ist nicht erforderlich, sofern der Kunde das Angebot verbindlich annimmt und unsere Auftragsbestätigung mit Verweis auf die AGB und Datenschutzerklärung (QR-Code bzw. Link) erhält.
Die von uns versandte Auftragsbestätigung unter der Überschrift „Angebotsübernahme“ bzw. „Auftragsbestätigung“ verweist auf die jeweils gültigen AGB und die Datenschutzerklärung. Mit Unterzeichnung dieser Auftragsbestätigung bzw. textlicher Annahme bestätigt der Kunde, die AGB und Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
Der Vertragsinhalt ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung, dem Angebot, diesen AGB sowie etwaigen Individualvereinbarungen in der Rangfolge: Individualvereinbarung vor Auftragsbestätigung vor Angebot vor AGB.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der textlichen Bestätigung durch uns.
§ 6 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach der verbindlichen Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind nicht geschuldet.
Sofern nicht anders vereinbart, schulden wir die fachgerechte Montage der vereinbarten Komponenten am vereinbarten Fahrzeug; eine bestimmte optische Wirkung, OEM-Gleichheit oder App-Funktionalität Drittanbieter wird nicht zugesichert, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Angebot genannt.
Türverkleidungen, Stoff und Leder: RGB-Lichtleisten haben je nach Modell eine Bauhöhe von ca. 1,0 bis 2,0 cm. Damit die Leisten fachgerecht und dauerhaft montiert werden können, kann es erforderlich sein, Stoff- oder Lederbezüge an Türverkleidungen, Konsole oder angrenzenden Bereichen vorsichtig zu erweitern, zu schneiden oder anzupassen. Der Kunde nimmt diese technisch bedingten Anpassungen mit Annahme des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung zur Kenntnis und genehmigt sie, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Beratungsleistungen vor Vertragsschluss sind – sofern nicht gesondert vergütet – unverbindlich und ersetzen keine Prüfung des konkreten Fahrzeugzustands vor Ort.
Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Hilfspersonen oder Subunternehmer einzusetzen, bleiben jedoch alleiniger Vertragspartner des Kunden.
§ 7 Preise und Kostenschätzungen
Alle im Angebot genannten Preise verstehen sich in Euro und – sofern nicht ausdrücklich als brutto gekennzeichnet – zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Website-Ab-Preise (derzeit ab 40 € pro Linie inkl. Material und Einbau) sind Richtwerte; der verbindliche Preis ergibt sich aus dem individuellen Angebot nach Prüfung von Fahrzeug, Umfang, Zugänglichkeit und Sonderwünschen.
Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet sind. Mehraufwand aus vom Kunden zu vertretenden Umständen wird gesondert berechnet (§ 8).
Bei nachträglicher Erweiterung des Leistungsumfangs durch den Kunden behalten wir uns vor, die Preise nach dem dann aktuellen Preisblatt zu berechnen.
§ 8 Zusatzleistungen und Mehraufwand
Zusätzliche Demontagen, Verkleidungsarbeiten, nachträgliche Kabelführungen, erneute Diagnose, erneute Termine wegen verspäteter Kundenbereitstellung oder Sonderwünsche, die bei Angebotslegung nicht erkennbar waren, werden nach Aufwand oder gemäß vorher mitgeteiltem Stundensatz berechnet.
Früher verbaute Ambientebeleuchtung: Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Angebotslegung und spätestens vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen, ob im Fahrzeug bereits Ambientebeleuchtung oder vergleichbare Nachrüstungen verbaut wurden – auch durch Dritte. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung oder gibt er unzutreffende Angaben, sind wir berechtigt, Mehraufwände für Ausbau, Entsorgung, Demontage alter Leitungen und Kabel sowie für die Prüfung fremder Installationen gesondert zu berechnen.
Bei früher verbauter, uns unbekannter oder fremder Ambientebeleuchtung übernehmen wir keine Gewährleistung für deren frühere Verarbeitung, verwendete Stromkreise, Verkabelung oder Folgeschäden aus dem Vorbau. Der Kunde verzichtet insoweit – soweit gesetzlich zulässig – vollständig auf Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, die im Zusammenhang mit dem unbekannten Vorbau stehen, da Art, Qualität und Anschluss der Fremdarbeiten nicht nachvollziehbar sind.
Der Kunde trägt Mehrkosten, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben (Fahrzeugmodell, Baujahr, Ausstattung, Vorbau, Fremdumbauten, frühere Ambientebeleuchtung) entstehen, sofern wir bei Angebotserstellung auf diese Angaben vertraut haben.
Wird während der Ausführung erkennbar, dass die vereinbarte Leistung technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand möglich ist, informieren wir den Kunden unverzüglich und schlagen Alternativen vor; bis zur Kundenentscheidung dürfen wir die Arbeiten aussetzen.
Leistungen, die über den Auftrag hinausgehen, werden nur nach vorheriger Kundenfreigabe (möglichst in Textform) ausgeführt.
Entleerung von Fahrzeugbereichen: Ist der Kunde nicht in der Lage oder willens, Türverkleidungen, Mittelkonsole, Handschuhfach sowie sonstige für die Montage relevante Bereiche vor Arbeitsbeginn vollständig von Gegenständen und Wertgegenständen zu räumen, und müssen wir diese Bereiche vor der Demontage oder Montage aufräumen, berechnen wir eine Pauschale von 5 € netto je betroffener Türverkleidung bzw. 10 € netto für Mittelkonsole (einschließlich Handschuhfach), jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Kunde kann vermeidbare Mehrkosten durch rechtzeitige, vollständige Entleerung vermeiden.
§ 9 Termine und Mitwirkungspflichten
Termine werden individuell vereinbart. Als verbindlich gelten nur Termine, die wir ausdrücklich als verbindlich bestätigt haben.
Der Kunde hat das Fahrzeug zum vereinbarten Termin pünktlich, mit ausreichend geladenem oder betriebsbereitem Bordnetz (sofern für Diagnose erforderlich), gereinigt im zugänglichen Bereich und mit vereinbarten Schlüsseln bereitzustellen.
Entleerung und Wertgegenstände: Vor Übergabe des Fahrzeugs sind alle für die Montage zugänglichen Bereiche – insbesondere Türverkleidungen und -fächer, Türrahmen, Mittelkonsole, Handschuhfach sowie Konsolen- und Ablagefächer – vollständig zu entleeren. Personalgegenstände, Dokumente, Bargeld, Elektronik und sonstige Wertgegenstände sind zu entfernen. Für in diesen Bereichen verbleibende oder bei der Bearbeitung verloren gegangene Gegenstände übernehmen wir keine Haftung (vgl. auch § 10 und § 19).
Erscheint der Kunde ohne vorherige Absage mehr als 30 Minuten verspätet oder ist das Fahrzeug nicht vorbereitet, sind wir berechtigt, den Termin zu verschieben und dem Kunden den uns entstandenen Aufwand (mindestens 25 € netto) in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde die Verspätung oder mangelnde Vorbereitung zu vertreten hat.
§ 10 Fahrzeug und Übergabe
Der Kunde versichert, berechtigt zu sein, das Fahrzeug zur Leistungserbringung zu übergeben, und dass keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Fahrzeugeigentum / Halterschaft: Angebote dürfen nur von der Fahrzeughalterin bzw. dem Fahrzeugeigentümer oder von einer hierzu schriftlich bevollmächtigten Person angenommen werden. Unterzeichnet oder bestätigt eine Person die Angebotsübernahme, obwohl sie weder Eigentümer/in noch berechtigte/r Halter/in ist und keine wirksame Vollmacht vorliegt, entfällt unsere Gewährleistung für den Auftrag; wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits erbrachte Leistungen abzurechnen. Vorsätzlich falsche Angaben zur Berechtigung können wir den zuständigen Behörden melden.
Der Kunde informiert uns vor Beginn der Arbeiten über bekannte Vorschäden, frühere Umbauten, Alarmanlagen, Nachrüstungen, Folien, Lackschutzfolien, Garantie- oder Leasingbeschränkungen, früher verbaute Ambientebeleuchtung sowie über besondere fahrzeugseitige Besonderheiten.
Bestehende Mängel, die nicht Gegenstand unseres Auftrags sind, werden von uns nicht beseitigt. Wir haften nicht für vorbestehende Defekte, die erst durch Diagnose oder Demontage sichtbar werden, sofern wir diese nicht schuldhaft verursacht haben.
Bei Leasing- oder Finanzierungsfahrzeugen ist der Kunde allein dafür verantwortlich, erforderliche Zustimmungen einzuholen; Schäden aus fehlender Zustimmung trägt der Kunde.
Bereitstellung entleert: Der Kunde stellt das Fahrzeug so bereit, dass die genannten Bereiche (Türen, Türrahmen, Mittelkonsole, Handschuhfach) ohne Räumungsaufwand zugänglich sind. Unterlässt der Kunde die erforderliche Entleerung, sind wir berechtigt, Gegenstände im erforderlichen Umfang zu entfernen und die hierfür vereinbarte Aufwandspauschale gemäß § 8 zu berechnen, sofern der Kunde die mangelnde Vorbereitung zu vertreten hat.
§ 11 Elektrik und Anschluss
Die Installation erfolgt fahrzeugspezifisch und wird – sofern im Angebot nicht anders beschrieben – an vorhandene, geeignete Stromkreise des Fahrzeugs angeschlossen. Wir schließen keine zulassungsrelevante Außenbeleuchtung oder Sicherheitsrelevantes an, sofern nicht ausdrücklich und rechtmäßig vereinbart.
Trotz sorgfältiger Prüfung, Messung und Orientierung an üblichen Belegungsplänen können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit herstellerseitiger Schaltpläne, Codierungen oder bereits vorgenommener Veränderungen am Fahrzeug übernehmen.
Der Kunde erkennt an, dass Eingriffe in die Fahrzeugelektrik Restrisiken bergen können, insbesondere bei unbekannten Vorbauten, fehlender Wartung oder nicht dokumentierten Fremdarbeiten. Der Kunde trägt das Risiko solcher fahrzeugseitigen Besonderheiten, soweit wir diese bei ordnungsgemäßer Sorgfalt nicht erkennen konnten.
Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Auftragsbeginn mitzuteilen, wenn das Fahrzeug Garantie- oder Herstellungsansprüche hat, deren Erhalt von uns nicht beurteilt werden kann; eine Garantiefortgeltung wird von uns nicht zugesichert.
Steuergeräte-Fehlerspeicher, die im Zusammenhang mit dem vereinbarten Einbau stehen und von uns verursacht wurden, werden von uns im Rahmen der Nachbesserung bearbeitet; bereits vorhandene Fehler oder solche ohne Kausalzusammenhang zu unserer Leistung sind ausgeschlossen.
Fahrzeugspezifische Sperren und Fehlerspeicher: Bei vielen Fahrzeugen kann die Bordelektronik oder werkseitige Sicherheits-/Komfortlogik installierte Ambientebeleuchtung zeitweise oder dauerhaft abschalten, dimmen oder einzelne Leuchten sperren – auch wenn Leitungen technisch korrekt angeschlossen sind und Spannung führen. Typische Ursachen sind gespeicherte Fehlerzustände, Batterie- und Spannungsmanagement, Can-Bus-Meldungen, Türmelder-, Airbag- oder Komfortfunktionen sowie spätere Software-Updates des Fahrzeugherstellers.
Leuchten, die unmittelbar nach Übergabe nicht oder nur teilweise leuchten, können einen fahrzeugseitigen Zustand darstellen und keinen Mangel unserer Einbauleistung, wenn nach Prüfung durch uns Verkabelung und Anschlüsse fachgerecht sind. Häufig erfordert die Wiederherstellung das Löschen von Fehlerspeichern, eine Anlern-/Kalibrierung oder eine Freischaltung in der Markenwerkstatt oder bei uns gegen gesonderte Vergütung.
Wir übernehmen keine Gewährleistung, Haftung oder Kosten für (i) fahrzeugseitige Sperrlogiken, (ii) das erforderliche Löschen von Fehlerspeichern bei Dritten, (iii) nachträgliche Software-Updates des Fahrzeugherstellers, die unsere Installation beeinflussen, (iv) teilweise ausgefallene Leuchten ohne Nachweis eines Einbaufehlers, sofern Spannungsführung und Anschluss ordnungsgemäß sind. Der Kunde trägt insoweit die Kosten für Diagnose und Fehlerspeicher-Löschung bei Dritten, sofern kein nachweislicher Einbaufehler vorliegt.
Der Kunde wird vor Übergabe darauf hingewiesen, dass eine Funktionsprüfung unmittelbar nach Abholung empfohlen wird. Später auftretende, ausschließlich fahrzeugseitige Sperrzustände sind von uns nicht zu vertreten, wenn die Leistung bei Übergabe den vereinbarten technischen Zustand erfüllt hatte oder der Kunde die Abholung ohne Mängelrüge vorgenommen hat.
§ 12 Material und Fremdprodukte
Sofern nicht anders vereinbart, stellen wir die Materialien. Wir dürfen gleichwertige Ersatzprodukte verwenden, wenn das vereinbarte Produkt nicht verfügbar ist, sofern Qualität und Funktion gleichwertig sind.
Verbrauchsmaterial und Verschleißteile: Beim fachgerechten Ausbau von Türverkleidungen und Innenraumteilen können Klipse, Clips, Halterungen oder Schrauben brechen oder verloren gehen – insbesondere bei älteren oder bereits demontierten Fahrzeugen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass typischerweise mindestens ein bis zwei Klipse pro Tür bzw. Verkleidung betroffen sein können. Defekte oder fehlende Klipse ersetzen wir durch Originalteile oder funktionsgleiche, nicht originale Ersatzartikel; verlorene Schrauben werden durch gleichwertige ersetzt. Ansprüche wegen der technisch bedingten Notwendigkeit dieses Austauschs sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Bringt der Kunde eigenes Material mit, lehnen wir die Verarbeitung ab, wenn Sicherheits- oder Qualitätsbedenken bestehen. Bei Verarbeitung kundeneigenen Materials übernehmen wir keine Gewährleistung für das Material selbst.
Software, Apps oder Steuergeräte Dritter unterliegen den Bedingungen der jeweiligen Hersteller; Störungen außerhalb unseres Einbaus sind ausgeschlossen.
§ 13 Änderungen und Stornierung
Stornierungen und Terminverschiebungen durch den Kunden sind in Textform mitzuteilen. Bei Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin können wir eine Aufwandspauschale von 50 € netto berechnen; bei bereits bestelltem Sondermaterial können die tatsächlichen Kosten weiterberechnet werden.
Bei wiederholter Stornierung oder No-Show sind wir berechtigt, künftige Aufträge abzulehnen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
Änderungswünsche nach Auftragsbestätigung bedürfen unserer Zustimmung und können zu Preis- und Terminänderungen führen.
Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei Zahlungsverzug, unzumutbarem Kundenverhalten oder wenn die Ausführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist.
§ 14 Zahlung
Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Gesamtpreis unmittelbar nach Fertigstellung und Übergabe fällig.
Wir sind berechtigt, bei aufwendigen Sonderbestellungen, Fernkunden oder erkennbarem Zahlungsrisiko eine Anzahlung bis zu 50 % des Auftragswertes zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen, Mahnkosten geltend zu machen und weitere Leistungen bis zum Ausgleich auszusetzen.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, es sei denn, es handelt sich um Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 15 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte und verbaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag unser Eigentum (verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Unternehmern, soweit zulässig).
Bei Zugriffen Dritter auf das Fahrzeug (Pfändung etc.) hat der Kunde uns unverzüglich zu informieren.
Verarbeitung oder Umbau unserer Materialien erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass uns damit Pflichten über den Auftrag hinaus entstehen.
§ 16 Verzug und höhere Gewalt
Leisten wir nicht fristgerecht, so kann der Kunde uns eine angemessene Nachfrist setzen. Schadensersatz wegen Verzug ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemie, behördliche Anordnungen, Streik, Lieferengpässe ohne Verschulden) befreien uns für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht.
Dauert die Behinderung länger als acht Wochen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten.
§ 17 Abnahme und Mängelrüge
Der Kunde prüft die Leistung unverzüglich nach Übergabe. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von sieben Tagen in Textform anzuzeigen; versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
Bei Unternehmern gilt § 377 HGB sinngemäß: unterlassene oder verspätete Rüge gilt als Genehmigung, soweit gesetzlich zulässig.
Die bloße subjektive Nichtgefallenheit (z. B. Helligkeit, Farbton, subjektive Wirkung), sofern die vereinbarte technische Spezifikation erfüllt ist, begründet keinen Mangel.
Nach erfolgter Abnahme oder stillschweigender Abnahme durch Nutzung ohne Mängelrüge sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 18 Gewährleistung
Für unsere Einbauleistung gewähren wir gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Gewährleistungsrechte; eine darüber hinausgehende freiwillige Gewährleistung von zwölf (12) Monaten ab Übergabe gilt nur, soweit sie den gesetzlichen Ansprüchen nicht zuwiderläuft. Für verbaute Komponenten gelten die Herstellerbedingungen, soweit anwendbar.
Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nicht Verbraucher) beträgt die Gewährleistungsfrist für Mängel an unserer Leistung – soweit gesetzlich zulässig – zwölf (12) Monate ab Übergabe, sofern nicht im Angebot abweichend geregelt.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Verbrauchers werden durch diese AGB nicht eingeschränkt, soweit eine Einschränkung gesetzlich unzulässig wäre.
Ausgeschlossen sind Mängel durch unsachgemäße Nutzung, Eingriffe Dritter, Unfälle, normalen Verschleiß, Feuchtigkeit, Überlastung, nachträgliche Fahrzeugumbauten oder Nichtbeachtung unserer Nutzungshinweise.
Erweiterte Ausschlüsse: Keine Gewährleistung besteht ferner für (a) früher verbaute, uns unbekannte oder fremde Ambientebeleuchtung einschließlich deren Verkabelung und Stromkreise (§ 8), (b) leichte Kratzer, Druckstellen oder Oberflächenspuren an nicht direkt bearbeiteten Bereichen, die trotz größter Sorgfalt bei Demontage und Montage branchenüblich entstehen können, (c) defekte oder ersetzte Klipse, Clips und Schrauben gemäß § 12, (d) Anpassungen an Stoff, Leder oder Verkleidungen gemäß § 6, sofern diese technisch erforderlich waren, (e) Aufträge, bei denen der Kunde nicht berechtigter Eigentümer/Halter war (§ 10), (f) fahrzeugseitige Abschaltung, Dimmung oder Sperrung einzelner oder aller Leuchten sowie erforderliche Fehlerspeicher-Löschungen, Anlernungen oder Freischaltungen gemäß § 11, sofern kein nachweislicher Einbaufehler vorliegt, (g) Ausfälle oder Einschränkungen, die erst nach Übergabe durch Fahrzeugsoftware, Updates, Batteriezustand oder vom Kunden veranlasste Eingriffe entstehen.
Bei berechtigten Mängeln sind wir zunächst zur Nachbesserung berechtigt; Schadensersatz und Minderung setzen das Fehlschlagen der Nachbesserung voraus, soweit gesetzlich zulässig.
§ 19 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverlust oder Folgeschäden am Fahrzeug (z. B. Steuergeräte außerhalb unseres Einbaubereichs, fahrzeugseitige Sperrlogiken und Fehlerspeicher gemäß § 11) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche – soweit zulässig – betragen ein Jahr ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, spätestens drei Jahre ab schadensauslösendem Ereignis; bei Unternehmern gelten die gesetzlichen Fristen, soweit kürzere Fristen unzulässig sind.
§ 20 Freistellung
Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzungen resultieren (z. B. fehlende Berechtigung am Fahrzeug, unzulässige Leasingbedingungen, falsche Angaben zum Fahrzeugzustand).
Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung; der Kunde ist verpflichtet, uns bei der Abwehr mitzuwirken.
Bei Unternehmern gilt die Freistellung auch für Ansprüche, die mit unserer Leistung in ursächlichem Zusammenhang stehen, soweit der Kunde die Ursache zu vertreten hat.
§ 21 Widerrufsrecht (Verbraucher)
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung, die gesondert übermittelt wird, sofern gesetzlich erforderlich.
Bei Dienstleistungsverträgen erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
Bei bereits geliefertem oder verbautem Material auf Kundenwunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist gelten die gesetzlichen Regelungen zur Wertersatzleistung.
Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
§ 22 Nutzungsrechte an Daten und Bildern
Der Kunde räumt uns das nicht-exklusive, unentgeltliche, räumlich und zeitlich beschränkte Recht ein, im Rahmen der Angebotserstellung übermittelte Fahrzeugdaten und optional hochgeladene Bilder zur Angebotserstellung, Dokumentation und internen Qualitätssicherung zu verarbeiten.
Eine Veröffentlichung von Fahrzeugbildern (Website, Social Media, Werbung) erfolgt nur mit gesonderter, ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.
Referenznennungen (Marke/Modell ohne Personenbezug) sind zulässig, sofern der Kunde nicht widerspricht.
§ 23 Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, sofern diese als vertraulich gekennzeichnet oder nach den Umständen vertraulich sind.
Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung bekannt werden.
Die Geheimhaltungspflicht überdauert das Vertragsende um drei Jahre, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 24 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung unter /datenschutz.php, die Bestandteil der vorvertraglichen Informationen ist.
Der Kunde sichert zu, dass übermittelte Kontaktdaten korrekt sind und bei Drittanfragen nur mit deren Einwilligung übermittelt werden.
§ 25 Aufrechnung und Abtretung
Die Abtretung von Forderungen des Kunden an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung, sofern nicht gesetzlich zwingend erlaubt.
Wir sind berechtigt, Forderungen an Dritte abzutreten oder zu verpfänden (Factoring), sofern dem Kunden dadurch keine Nachteile entstehen.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis und nur, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
§ 26 Gerichtsstand und Sprache
Vertragssprache ist Deutsch. Maßgeblich ist die deutschsprachige Fassung dieser AGB.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand – soweit zulässig – .
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 27 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform; das gilt auch für die Änderung dieser Klausel selbst, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand dieser AGB: 17.08.2026. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abrufbare Fassung, sofern nicht eine individuell übermittelte Fassung maßgeblich ist.